Rechtsprechung
BPatG, 19.07.2004 - 5 W (pat) 443/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 19.07.2004 - 5 W (pat) 443/03
- BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
- BPatG, 06.03.2008 - 5 W (pat) 443/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BPatG, 11.07.2001 - 5 W (pat) 440/00
Auszug aus BPatG, 19.07.2004 - 5 W (pat) 443/03
Gegen die gleichzeitige Einreichung zweier unterschiedlicher Fassungen von Unterlagen zu einer abgezweigten Gebrauchsmusteranmeldung, deren eine unzweideutig als Anmeldungs-, die andere als Eintragungsfassung bezeichnet ist, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl BPatGE 45, 202 - Selbsthaftende Label).
Rechtsprechung
BPatG, 06.03.2008 - 5 W (pat) 443/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 19.07.2004 - 5 W (pat) 443/03
- BGH, 14.03.2006 - X ZB 28/04
- BPatG, 06.03.2008 - 5 W (pat) 443/03
Wird zitiert von ... (5)
- BPatG, 13.10.2016 - 35 W (pat) 16/12
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Beschwerde gegen …
Solche Kosten galten nur dann als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hinaus derart schwierige rechtliche Fragen zu beurteilen waren, dass für deren Bearbeitung das bei einem Patentanwalt vorauszusetzende, rechtliche Wissen nicht ausreichte (vgl. an erster Stelle die umfassende Grundsatzentscheidung des Senats vom 21. September 2009, 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81 ff. - "Medizinisches Instrument" - m. w. N.; ferner: Senatsbeschlüsse vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, vom 17. Oktober 2006, 5 W (pat) 8/06, vom 6. März 2008, 5 W (pat) 443/03 und vom 29. Juni 2010, 35 W (pat) 22/09 - jeweils abrufbar im Internet bei JURIS ® Das Rechtsportal). - OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren
Wenn es ausländischen Konzernen auch freisteht, die für sie aus organisatorischen, logistischen oder rechtlichen Gründen wirtschaftlichste Aufteilung in weltweite Einzelgesellschaften - etwa eigenständige Vertriebsgesellschaften - zu wählen, so müssen diese Unternehmensgruppen bzw. deren Einzelgesellschaften grundsätzlich auch die mit einer solchen Organisationsstruktur verbundenen Nachteile tragen (BPatG, Beschluss vom 18.12.2008 - 5 W (pat) 21/08, juris; Beschluss vom 06.03.2008 5 W (pat) 443/03, juris; Beschluss vom 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07, juris; OLG Frankfurt, WRP 2006, 1274). - BPatG, 11.10.2012 - 35 ZA (pat) 50/09
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Deck- und …
Auch die Entscheidungspraxis des erkennenden sowie des 10. Senats des BPatG ging in Fortführung der oben genannten BGH-Entscheidung "Patentanwaltskosten" stets dahin, Doppelvertretungskosten nur dann anzuerkennen, wenn über den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes hinaus derart schwierige rechtliche Fragen zu beurteilen sind, für deren Bearbeitung das bei einem Patentanwalt vorauszusetzende rechtliche Wissen nicht ausreicht (vgl. BPatGE 45, 149 ff. - m. w. N. - sowie die Senatsbeschlüsse vom 18. September 2006, 5 W (pat) 422/05, vom 17. Oktober 2006, 5 W (pat) 8/06, und vom 6. März 2008, 5 W (pat) 443/03, jeweils abrufbar im Internet bei JURIS® Das Rechtsportal; ferner: BPatGE 51, 81 ff. - Medizinisches Instrument). - BPatG, 20.08.2013 - 3 ZA (pat) 22/13 Wenn die Klägerin als Teil eines internationalen Unternehmens ihr Vorgehen mit einer übergeordneten Geschäftsebene abzustimmen hatte oder bestimmte Tätigkeiten ausgelagert sind, handelt es sich insoweit um konzerninterne Entscheidungsstrukturen, die sich nicht zu Lasten des Verfahrensgegners auswirken dürfen (vgl. OLG Frankfurt WRP 2006, 1274; BPatG 5 W (pat) 443/03, Beschluss vom 6. März 2008), zumal die Nichtigkeitsklage von jedermann - nicht nur von einer aus dem Streitpatent Abgemahnten oder Verklagten - erhoben werden kann.
- BPatG, 18.12.2008 - 5 W (pat) 21/08 Wenn sie als Teil eines weltumspannenden Unternehmens ihr Vorgehen mit einer übergeordneten Geschäftsebene abzustimmen hatte, handelt es sich insoweit um konzerninterne Entscheidungsstrukturen, die sich nicht zu Lasten des Verfahrensgegners auswirken dürfen (vgl. OLG Frankfurt WRP 2006, 1274; BPatG 5 W (pat) 443/03, Beschluss vom 6. März 2008).